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04.07.2019

Koordinator der Datenschutzbehörde

Artikel 1 Absatz 5 des Gesetzes Nr. 6698 über den Schutz personenebezogener Daten, für die Umsetzung dieses Gesetzes in öffentlichen İnstutionen und Organisationen ist vorgesehen, dass ein leitender Angestellter bestimmt und dem Vorsitz mitgeteilt wird. Laut dieser Bestimmung; unterzeichnet vom Unterstaatssekreteriat am 11.04.2017, ist Herr M. Mahir Ülgü General Manager für Gesundheitsinformationssyteme, zur leitender Angestellter im Gesundheitsministerium, für die Koordination der Umsetzung des Gesetzes, ernannt.

Für die Akredition des Gesetzes Nr.6698 über den Schutz personenbezogener Daten in der Zentral- und Provinzorganisationen des Gesundheitsministeriums und İhre Gesundheitsdienstleister in der Primär-, Sekundär- und im Teritären Bereich wurde in der Generaldirektion für Gesundheitsinformationssysteme, die Entwicklungsabteilung für Gesundheitsinformatik eingerichtet.

Aufgaben der Entwicklungsabteilung für Gesundheitsinformatik:


Koordination der Einhaltung der Prozesse und Praktiken des Gesetzes Nr.6698 und der sekundären Vorschriften, die von den Zentral- und Provinzabteilungen des Gesundheitsministeriums und deren Betreiber von Gesundheitsdiensten durchgeführt werden,


Informationen über den Schutz personenbezogener Daten geben, sensibilisierung und die Durchführung der erforderlichen Schulungsmaßnahmen geben, die von Zentral- und Provinzabteilungen des Gesundheitsministeriums  und deren Betreiber vom Gesundheitsdiensten durchgeführt werden,


Datenübertragung zwischen dem Gesundheitsministerium und anderen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen oder Justizbehörden, Gewährleistung der Datenüberprüfungen oder der systemübergreifenden Integration in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 6698 und Vorbereitung des darauf basierenden Protokolls,


Vorbereitung der vom Gesundheitsministerium im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten verlangten Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unterstützung der Klagen gegen diese Vorschriften.